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Beobachter Name: Rainer Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 09.04.2016 Beiträge: 2 Wohnort: Halle (Saale) | zitieren Ich habe eine Frage zum Kindergeld für behinderte Kinder über 25 Jahre. Wenn ich heirate bekomme ich das dann weiter? Das Kindergeld bekommt meine Mutti und wird gleich von der Familienkasse auf mein Konto überwiesen. Leider habe ich dazu nichts gefunden, wo ich nach lesen kann. Ich würde mich freuen über Antworten. Vielen Dank im Voraus. |
▲ | pn |
Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52423 Wohnort: Lohmar | zitieren D.h. die Behinderung ist nach dem 25. Lebensjahr aufgetreten? Weil das ist ja die Voraussetzung, dass überhaupt nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt wird. Heiraten macht aber in jedem Fall keinen Unterschied: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2014&nr=29217&linked=urt 1x bearbeitet |
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Beobachter Name: Rainer Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 09.04.2016 Beiträge: 2 Wohnort: Halle (Saale) | zitieren Danke für die Antwort, meine Behinderung habe ich seit Geburt. Die Voraussetzung ist doch, das man vor dem 25 Lebenshjahr behindert gewesen sein muss. So steht es im § 32 EStg. In dem Urteil, geht es nicht um den Fall behindertes Kind über 25 Jahre, was vor dem 25 Lebensjahr behindert war und ist. Ist es sicher, das man weiterhin das Kindergled erhalten muss nach der Heirat? Ich kenne einen Fall welche nach der Heirat, das Kindergled weg genommen wurde. Da wurde von der Familienkasse ein Formular zugeschickt, wo der Ehemann sein Einkommen eintragen musste. Bei Ihr und bei mir, bekamen und bekommen das Kindergeld die Mütter. Und die Familienkasse zahlten und zahlen es bei mir auf unsere Konten. Würde mich sehr über eine Antwort freuen. |
▲ | pn |
Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52423 Wohnort: Lohmar | zitieren War der Fall eventuell vor 2013 (von dann ist ja das Urteil)? Hat derjenige versucht sein Recht durchzusetzen? Es kann ja gut sein, dass demjenigen das Urteil nicht bekannt war und das Amt hat es einfach mal ausprobiert. Nur weil es ein Urteil gibt, ändert das nicht automatisch die Entscheidungen im Amt. Die wägen auch erst mal ab ob die damit durchkommen. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass man im Fall der Fälle mit Verweis auf das Urteil gute Chancen hat, dass das Amt einlenkt. Im Härtefall muss man aber mit einem Gang vor das Gericht rechnen. |
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