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Gesperrt Anmeldedatum: 17.04.2011 Beiträge: 17 | zitieren Hallo Zusammen, ich habe ein steifes Bein und habe diese Woche vom Versorgungsamt den Bescheid über 50% Schwerbehinderung bekommen mit einem G. Wer kann mir weiterhelfen ? Was bedeutet dieses nun für mich und meinem Alltag. Was ich weiß ist, dass ich durch das G frei Fahren mit Bus und Bahn habe. Dann habe ich gehört dass man Steuererleichertung hat und das man wohl 5 Tage Urlaub zusätzlich bekommt. Ach ja dann habe ich gehört dass man Wohngeld bekommt. Wer kann mir sagen ob all dies so stimmt und was es noch gibt ?? Würde mich über Antworten sehr freuen und sagen schon jetzt vielen lieben DANK !!! Liebe Grüße Jürgen |
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Gast | zitieren Hallo Jürgen, wenn Dir ein Behindertenstatus zuerkannt wurde, müsstest Du eigentlich mit dem Bescheid ein Merkblatt zugestellt bekommen haben. Bei einem GdB vo 5o stehen Dir zu: Schwerbehinderteneigenschaft (Ausweis) Steuerfreibetrag von 57o,- Euro Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung Kündigungsschutz Freistellung von Mehrarbeit Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche Vorgezogene Altersrente Freibetrag beim Wohngeld bei häuslicher Pflegebedürftigkeit 1.2oo Euro ggf. Schutz bei Wohnungskündigung Befreiung von der Wehrpflicht (brauchst Du die?) Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-und Rentenversicherung Vortritt beim Besucherverkehr in Behörden. Über das Merkzeichen kann ich Dir leider keine Informationen geben, da das in meinem Fall nicht zutrifft. Auf jeden Fall empfehle ich Dir das SGB IX - Rehabilitierung und Teilhabe behinderter Menschen ! Findest Du in jeder Bibliothek! Alles Gute |
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Beobachter Anmeldedatum: 16.12.2012 Beiträge: 2 | zitieren Das tut mir sehr leid für dich. Gibt es inzwischen schon was neues? Du solltest auch unbedingt Wohngeld beantragen! 1x bearbeitet |
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Gesperrt Anmeldedatum: 17.04.2011 Beiträge: 17 | zitieren Hallo Handcap78, bekommt man nicht nur Wohngeld wenn man eine Pflegestufe hat ? |
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Beobachter Anmeldedatum: 16.12.2012 Beiträge: 2 | zitieren Also das wäre mir jetzt neu...richtet sich (soweit ich weiß) hauptsächlich nach deinem Einkommen?! Lasse mich aber gerne eines besseren belehren! |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Schwerbehinderun was nung 50%" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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