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Berliner stellt sich kurz vorNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenPflegestufe ?
AutorNachricht
Gesperrt 
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Beiträge: 17
08.09.2012, 17:28
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Hallo Zusammen,

ich habe ein steifes Bein und habe diese Woche vom Versorgungsamt den Bescheid über 50% Schwerbehinderung bekommen mit einem G.

Wer kann mir weiterhelfen ?

Was bedeutet dieses nun für mich und meinem Alltag.
Was ich weiß ist, dass ich durch das G frei Fahren mit Bus und Bahn habe.
Dann habe ich gehört dass man Steuererleichertung hat und das man wohl 5 Tage Urlaub zusätzlich bekommt.
Ach ja dann habe ich gehört dass man Wohngeld bekommt.

Wer kann mir sagen ob all dies so stimmt und was es noch gibt ??

Würde mich über Antworten sehr freuen und sagen schon jetzt vielen lieben DANK !!!

Liebe Grüße

Jürgen


pn
Gast 
11.09.2012, 16:12
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Hallo Jürgen, wenn Dir ein Behindertenstatus zuerkannt wurde, müsstest Du eigentlich mit dem Bescheid ein Merkblatt zugestellt bekommen haben. Bei einem GdB vo 5o stehen Dir zu:
Schwerbehinderteneigenschaft (Ausweis)
Steuerfreibetrag von 57o,- Euro
Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung
Kündigungsschutz
Freistellung von Mehrarbeit
Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
Vorgezogene Altersrente
Freibetrag beim Wohngeld bei häuslicher Pflegebedürftigkeit 1.2oo Euro
ggf. Schutz bei Wohnungskündigung
Befreiung von der Wehrpflicht (brauchst Du die?)
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-und Rentenversicherung
Vortritt beim Besucherverkehr in Behörden.

Über das Merkzeichen kann ich Dir leider keine Informationen geben, da das in meinem Fall nicht zutrifft. Auf jeden Fall empfehle ich Dir das SGB IX - Rehabilitierung und Teilhabe behinderter Menschen ! Findest Du in jeder Bibliothek!
Alles Gute


Beobachter 
Anmeldedatum: 16.12.2012
Beiträge: 2
17.12.2012, 21:59
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Das tut mir sehr leid für dich. Gibt es inzwischen schon was neues? Du solltest auch unbedingt Wohngeld beantragen!

 1x  bearbeitet
pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 17.04.2011
Beiträge: 17
18.12.2012, 13:12
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Hallo Handcap78,

bekommt man nicht nur Wohngeld wenn man eine Pflegestufe hat ?


pn
Beobachter 
Anmeldedatum: 16.12.2012
Beiträge: 2
18.12.2012, 13:52
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Also das wäre mir jetzt neu...richtet sich (soweit ich weiß) hauptsächlich nach deinem Einkommen?! Lasse mich aber gerne eines besseren belehren!

pn
Gast 
18.12.2012, 13:52
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